Asbest-Information

Wichtig!!! Für alle zur Beachtung!!!


Es geht um das Thema Asbest, das in den alten Eternit-Laubendächern noch vorhanden ist.


Zur Erinnerung:


Der Gesetzgeber hat für Asbest und Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-, sondern auch ein Verwendungsverbot erlassen. Unter das Verwendungsverbot fällt insbesondere die Bearbeitung von Asbestprodukten, wie z.B. Schleifen, Bohren, Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.


Alle oberflächenabtragenden Bearbeitungsverfahren wie z.B. Schleifen, Bürsten, Reinigen mit Hochdruck oder Nieder-druck sind verboten!!!

Mutwillige Verstöße stellen nach §325 Strafgesetzbuch (StGB) einen Straftatbestand dar. Mutwillig handelt, wer z.B. Asbestdächer mittels Hochdruckreinigungsgeräten, Bürsten, Schleifgeräten reinigt. Dabei handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um ein Vergehen.


Die Asbestfasern, die bei unsachgemäßer Behandlung und Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien freigesetzt werden sind hoch gefährlich und können zu Asbestose und Lungenkrebs führen!!!


Bitte haltet Euch daran, Zuwiderhandlungen haben eine Abmahnung zur Folge!!!


Norderstedt, den 25.08.2020