Vereinsbeschlüsse

BESCHLUSSJMV VomInhalt
Abwicklungsgebühren12.04.02Bei Aufgabe der Parzelle ist an den Verein eine Gebühr von 100,- € zu zahlen
Aufnahmegebühr15.04.16Das Erstmitglied entrichtet eine Aufnahmegebühr von 110,- €
Aufwandsentschädigungen23.03.12erhalten jährlich: Vorstandsmitglieder, Obmann, Hausausschuss (1x) entweder pauschal 35,- € oder nach Aufwand
Ausgleichzahlung12.04.02Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird ab 2002 je Stunde 20,- € erhoben
Aushangkasten22.03.85Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich 1 Mal wöchentlich in den Aushängekästen der Anlagen zu informieren.
Einberufung von Mitgliederversammlungen04.04.2014Die Einladung der Mitglieder zur AV erfolgt per Aushang in den Schaukästen, zur JMV per Post mit der Jahresrechnung Zusätzlich wird die Einladung in den Schaukästen ausgehängt
Eingangspforten28.03.03Die Eingangspforten der Anlagen sind in der Wintersaison nach Betreten und Verlassen der Anlage abzuschließen.
In der Sommersaison müssen die Eingangspforten ab 20 Uhr abgeschlossen werden.
Kraftfahrzeuge28.03.03Kraftfahrzeuge dürfen nicht rückwärts zur Anlage eingeparkt werden.
Mahngebühr12.04.02Die Gebühr beträgt ab 2. schriftlicher Mahnung: 10,- €
Miete Vereinhaus Kringelkrugweg30.10.11Mitglieder 120,- € 60,- € Terrasse/Küche/Toiletten) Heizungspauschale: 30,- €
Mitgliederbeiträge20.03.2015Erstmitglieder: 37,- € jedes weitere Mitglied: 14,- €
Mittagsruhe18.06.05in der Sommersaison von 13.00 – 15.00 Uhr
Verbrennen von Laub und Holz28.03.03 05.11.05Anlage Theodor-Storm-Straße in der Sommersaison verboten
Anlage Kringelkrugweg ganzjährig verboten
Wasserleitung30.03.01Manipulationen an den Wasserleitungen in den Anlagen Theodor-Storm und Kringelkrugweg nach Einbau der Wasseruhren haben die fristlose Kündigung des Pachtver-hältnisses und der Vereinsmitgliedschaft zur Folge.
Wasseruhren15.04.2016Defekte Wasseruhren dürfen nur im Beisein eines Wasserwartes ausgetauscht werden. Die defekte Uhr ist dem Wasserwart zu übergeben. Die Wasseruhren dürfen ansonsten nicht ausgebaut werden
Laubenversicherung11.04.08Jeder Parzelleninhaber ist verpflichtet seine Laube zu versichern (Feuer, Sondermüll). Bei welcher Versicherung ist ihm selbst überlassen.

Begriffe

Mittagsruhe13.00 – 15.00 Uhr (Sommersaison, täglich)
Nachtruhe19.00 – 07.00 Uhr (täglich)
Sonntagsruhe7.00 – 19.00 Uhr (Sommersaison an Sonn- und Feiertagen)
SommersaisonMai bis 30. September
WintersaisonOktober bis 30. April

In der Sommersaison (01.05. – 30.09.) müssen die Eingangspforten um 20 Uhr und in der Wintersaison (1.10. – 30.04.) nach dem Betreten und Verlassen der Anlage abgeschlossen werden!


Tücher, wie z.B. feuchtes Toilettenpapier dürfen nicht in der Toiletten-Entsorgungsstation entsorgt werden. Sie verstopfen die Rohrleitungen.