| BESCHLUSS | JMV Vom | Inhalt |
| Abwicklungsgebühren | 12.04.02 | Bei Aufgabe der Parzelle ist an den Verein eine Gebühr von 100,- € zu zahlen |
| Aufnahmegebühr | 15.04.16 | Das Erstmitglied entrichtet eine Aufnahmegebühr von 110,- € |
| Aufwandsentschädigungen | 23.03.12 | erhalten jährlich: Vorstandsmitglieder, Obmann, Hausausschuss (1x) entweder pauschal 35,- € oder nach Aufwand |
| Ausgleichzahlung | 12.04.02 | Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird ab 2002 je Stunde 20,- € erhoben |
| Aushangkasten | 22.03.85 | Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich 1 Mal wöchentlich in den Aushängekästen der Anlagen zu informieren. |
| Einberufung von Mitgliederversammlungen | 04.04.2014 | Die Einladung der Mitglieder zur AV erfolgt per Aushang in den Schaukästen, zur JMV per Post mit der Jahresrechnung Zusätzlich wird die Einladung in den Schaukästen ausgehängt |
| Eingangspforten | 28.03.03 | Die Eingangspforten der Anlagen sind in der Wintersaison nach Betreten und Verlassen der Anlage abzuschließen. In der Sommersaison müssen die Eingangspforten ab 20 Uhr abgeschlossen werden. |
| Kraftfahrzeuge | 28.03.03 | Kraftfahrzeuge dürfen nicht rückwärts zur Anlage eingeparkt werden. |
| Mahngebühr | 12.04.02 | Die Gebühr beträgt ab 2. schriftlicher Mahnung: 10,- € |
| Miete Vereinhaus Kringelkrugweg | 30.10.11 | Mitglieder 120,- € 60,- € Terrasse/Küche/Toiletten) Heizungspauschale: 30,- € |
| Mitgliederbeiträge | 20.03.2015 | Erstmitglieder: 37,- € jedes weitere Mitglied: 14,- € |
| Mittagsruhe | 18.06.05 | in der Sommersaison von 13.00 – 15.00 Uhr |
| Verbrennen von Laub und Holz | 28.03.03 05.11.05 | Anlage Theodor-Storm-Straße in der Sommersaison verboten Anlage Kringelkrugweg ganzjährig verboten |
| Wasserleitung | 30.03.01 | Manipulationen an den Wasserleitungen in den Anlagen Theodor-Storm und Kringelkrugweg nach Einbau der Wasseruhren haben die fristlose Kündigung des Pachtver-hältnisses und der Vereinsmitgliedschaft zur Folge. |
| Wasseruhren | 15.04.2016 | Defekte Wasseruhren dürfen nur im Beisein eines Wasserwartes ausgetauscht werden. Die defekte Uhr ist dem Wasserwart zu übergeben. Die Wasseruhren dürfen ansonsten nicht ausgebaut werden |
| Laubenversicherung | 11.04.08 | Jeder Parzelleninhaber ist verpflichtet seine Laube zu versichern (Feuer, Sondermüll). Bei welcher Versicherung ist ihm selbst überlassen. |
Begriffe
| Mittagsruhe | 13.00 – 15.00 Uhr (Sommersaison, täglich) |
| Nachtruhe | 19.00 – 07.00 Uhr (täglich) |
| Sonntagsruhe | 7.00 – 19.00 Uhr (Sommersaison an Sonn- und Feiertagen) |
| Sommersaison | Mai bis 30. September |
| Wintersaison | Oktober bis 30. April |
In der Sommersaison (01.05. – 30.09.) müssen die Eingangspforten um 20 Uhr und in der Wintersaison (1.10. – 30.04.) nach dem Betreten und Verlassen der Anlage abgeschlossen werden!
Tücher, wie z.B. feuchtes Toilettenpapier dürfen nicht in der Toiletten-Entsorgungsstation entsorgt werden. Sie verstopfen die Rohrleitungen.