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Informationen zum Thema Ratten – Vorbeugung, Vermeidung und Bekämpfung
Liebe Bürger, liebe Bürgerinnen,
ein Rattenbefall ist ein ernst zu nehmendes Thema. Die Risiken, die damit verbunden sind, sind
vielen nicht bewusst. Ratten in der Kanalisation sind allseits bekannt. Immer häufiger treffen wir
diese Tiere jedoch auch auf den eigenen oder auf angrenzenden Grundstücken an. Als Bürger /
Bürgerin können Sie dazu beitragen, die Population von Ratten zu verringern.
Bitte zeigen Sie beim Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben umgehend an, wenn Sie Ratten
im oberirdischen Bereich sehen oder einen Befall auf Ihrem Grundstück festgestellt haben. So
ermöglichen Sie einen Überblick über das Rattenaufkommen im Stadtgebiet. Die Stadt Norderstedt
als zuständige Behörde kann prüfen, ob weitergehende Maßnahmen zu veranlassen sind, z.B. eine
Belegung der Kanalisation, Kontrollen in städtischen Grünanlagen, von Gewässern, Bachläufen
oder im Straßenbegleitgrün.
Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück von Schädlingen wie
Ratten frei zu halten. Sichere Indizien, dass sich Ratten auf dem Grundstück angesiedelt haben, sind
Rattenlöcher und Rattenkot. Rattenlöcher sind relativ groß und können einen Durchmesser von
zehn Zentimetern haben. Wenn Sie Ratten auf Ihrem Grundstück feststellen, sind unverzüglich
Maßnahmen zu deren Bekämpfung einzuleiten. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das
Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung tierischer Schädlinge (§ 17 Abs.
2 Infektionsschutzgesetz – IfSG).
Die Stadt Norderstedt kann Bürgern Hilfsmaßnahmen bei der Rattenbekämpfung auf Grundstücken
mit privater Bebauung (Einzel- / Doppel- oder Reihenhaus) anbieten. Dieser Service beschränkt
sich auf den Außenbereich eines privaten Grundstücks. Er wird nur dann angeboten, wenn die
Eigentümer den Rattenbefall nicht selbst verursacht: zum Beispiel durch Müllablagerung,
Tierhaltung verbunden mit unsachgemäßer Lagerung von Futtermitteln, Füttern von Wildtieren im
Garten oder unsachgemäße Kompostierung. Daneben muss nachgewiesen werden, dass eigene und
beauftragte Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben.
Bei der Verwendung von Ködermittel aus dem Gartenfachhandel ist jeder zu einer sachgerechten
Verwendung verpflichtet. Beim Ausbringen sind verschließbare Köderboxen zu verwenden, damit
anderen Tieren und/oder Menschen kein Schaden zugefügt wird. Sollte es vorkommen, dass
Ködermittel daneben liegen, sind diese unverzüglich zu entfernen.
Jeder kann mithelfen eine übermäßige Population von Ratten im Stadtgebiet zu vermeiden. Durch
folgende Maßnahmen können das Nahrungsangebot und die Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten
dauerhaft verringert werden:
Gebäudesicherung:
Ratten kommen im Winter gerne in warme Räume. Um dies zu verhindern, sollten Kellertüren ohne
Spalt schließen und Fenster bzw. Lüftungsschächte mit einem engmaschigen Gitter (Maschenweite
nicht größer als 1,8 cm) versehen sein. Achten Sie auf plötzlich auftretende Feuchtigkeit im Keller
oder im Garten; hier könnte ein Abwasserrohr undicht sein. Ratten oder Mäuse können sich selbst
durch kleine Löcher von wenigen Zentimetern Durchmesser zwängen und so in Gebäude
eindringen. Jalousien, Türen und Tore sollten durch dicht an die umgebende Wand anschließende
Bürsten mit Borsten aus nicht biegbarem elastischem Material gesichert werden. Abfallrohre und
Rohrleitungen sollten von außen (Manschetten) und innen (Rückstauklappen im Abwassersystem)
gesichert werden. Toiletten können durch den Einbau von Toilettensicherungsklappen (bei
Neubauten: Rückschlagklappen) gegen das Eindringen von Ratten durch das Entwässerungssystem
gesichert werden. Durchtrittsstellen von Installationsrohren und Kabelkanälen im Gebäude sollten
vollständig abgedichtet werden. Um keine Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten zu bieten, sollten
Keller, Schuppen und Höfe aufgeräumt sein und das Lagern von Müll in Kellerräumen vermieden
werden. Toilette / Abwassersystem: Speisereste und sonstige Küchenabfälle dürfen nicht über die
Toilette entsorgt werden. Außer einer Verstopfungsgefahr bieten sie den in der Kanalisation
lebenden Ratten eine gute Nahrungsbasis. Die Tiere klettern aus der Kanalisation in die
Abwasserrohre der Häuser und gelangen so unter Umständen in die Wohnungen.
Sperrmüll:
Leere Lebensmittelkartons, Verpackungsmaterial oder Sperrmüll sollten nicht längere Zeit auf dem
Grundstück oder am Straßenrand abgestellt werden. Schon nach wenigen Tagen können Ratten
Kartons, alte Kühlschränke, Matratzen oder Schrankschubladen als Behausung nutzen.
Müllcontainer / Mülltonnen:
Soweit Müllcontainer einen Flüssigkeitsablass besitzen, sollte dieser mit einer Schraube
verschlossen werden, um Ratten den Zutritt über diesen Weg zu verwehren. Die Deckel der
Container sollten geschlossen gehalten werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Container sollte
regelmäßig überprüft werden (z.B. Gummidichtungen).
Biotonnen und Komposter
Häufig siedeln sich Ratten an Biotonnen und Kompostern an. Sie nagen sich von unten durch den
Kunststoffboden und graben sich dann nach oben, um so an die frisch weggeworfenen Speisereste
zu gelangen. Sinnvoll sind rattensichere Kompostbehälter oder eine Absicherung mit
feinmaschigem Draht. Biotonnen und Komposter sollten deshalb regelmäßig auf Anzeichen für
einen Rattenbefall überprüft werden.
Komposthaufen:
Gekochte Essensreste und tierische Abfälle (Knochen, Fleisch, Eier...) ziehen durch ihren Geruch
Nagetiere magisch an. Sie gehören nicht auf den Kompost! Auch das Verpacken in Zeitungspapier
u.ä. ist keine Abhilfe.
Lagerung der gelben Wertstoffsäcke:
Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in beseitigten Verpackungen im Gelben Sack locken Ratten
an. Dies ist besonders dann gegeben, wenn die gelben Säcke in größerer Anzahl konzentriert z.B.
bei Wohnanlagen oder in Tiefgaragen liegen. Die Zwischenlagerung der gelben Säcke sollte deshalb
an für Ratten schlecht erreichbaren Plätzen erfolgen (z.B. verschlossene Räume). Gelbe Säcke
sollten nicht über Nacht sondern erst am Morgen des Abholtages auf die Straße gestellt werden.
Nutzen Sie ansonsten die so genannte „gelbe Tonne“ zur Entsorgung und achten Sie darauf, dass der
Deckel immer fest verschlossen ist.
Fütterungsstellen an Gewässern, öffentlichen Plätzen und auf privaten Grundstücken:
Die Fütterung von Enten, Schwänen, Vögeln oder Tauben durch Privatpersonen sollte unterbleiben.
Es bleiben meist größere Mengen ungenutzten Futters zurück, die für Ratten eine gute
Nahrungsquelle darstellen.
Vogelfutter am Boden kann Ratten anlocken. Möchte man dies vermeiden, darf man kein Futter am
Boden ausbringen und muss geeignete, für Ratten nicht erreichbare Auffangteller unter den
Futtersäulen anbringen, zumindest aber Futterreste unter den Futtersäulen täglich beseitigen. Reicht
das nicht aus, und leben die Ratten mutmaßlich vor allem von Vogelfutter, sollten die Fütterungen
eingestellt werden.
Private Tierhaltung:
Futtermittel sollten immer unerreichbar für Ratten in dicht schließenden Behältnissen (z.B: Tonnen)
aufbewahrt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass diese sich z.B. unter Hundezwingern, in
Entenställen, Hühnergehegen oder im Bereich von Pferdestallungen einnisten. Es sollte keine
Bodenfütterung von Haus- oder Nutztieren erfolgen. Geeignet sind stattdessen Futternäpfe oder –
schalen. Nach Sättigung der Haustiere sollten diese wieder entfernt werden.
Bodendecker:
Niedrig wachsende Bodendecker sind zur Grundstücksbegrünung sehr beliebt. Sie werden aber
auch von Ratten gerne als Schutz angenommen. Wenn auch noch Speisereste in ihnen entsorgt
werden, finden Ratten oft genug Nahrung bei gleichzeitig guter Deckung unter den Bodendeckern.
In Risikobereichen (z.B. neben Müllbehältern oder Futterstellen für Haustiere) sollte deshalb auf
Bodendecker verzichtet werden.
Wilde Mülldeponien:
Wilde Mülldeponien sind ein Anziehungspunkt für Ratten, da sie hier genügend Deckung und zum
Teil auch Nahrung finden. Die Lagerung von Abfällen und Sperrmüll für längere Zeit sollte
vermieden werden. Keller, Hof und Grundstück sollten regelmäßig „entrümmpelt“ werden, um den
Ratten keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeit zu geben.
Gewässer:
Um einer Ansiedlung von Ratten vorzubeugen, empfiehlt es sich, auf oder am Grundstück
verlaufende Gräben sauber zu halten. Ratten bewegen sich vor allem auf “Rattenstraßen”, die meist
vom angrenzenden Gewässer in das Grundstück führen. Gefährdete Grundstücke sollten deshalb
regelmäßig auf “Rattenstraßen” überprüft werden.